Friedensrichter: Informationen zur Schiedsstelle der Stadt Seifhennersdorf

Für friedvolle Lösungen

Die Schiedsstelle der Stadt Seifhennersdorf - in Person der Friedensrichterin und der stellvertretenden Friedensrichterin - bietet sich für Sie, liebe Seifhennersdorfer, als kompetente Ansprechstelle an.

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, Herausgabeansprüche, Verletzung der persönlichen Ehre) durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

  • Ein Baum des Nachbarn, dessen Zweige bis weit in den eigenen Garten hineinreichen?
  • Ein Zaun, der zu hoch ist, oder an falscher Stelle errichtet wurde?
  • Eine verbale Auseinandersetzung, bei der sich zwei Parteien gegenseitig so „hochschaukeln“, dass sie einander beleidigen und sich schlussendlich gar nichts mehr sagen können?

Es gibt verschiedene Anlässe, die über kurz oder lang insbesondere unter Nachbarn zu Zwist und Groll führen können. Um solch verfahrene Situationen unbürokratisch aufzulösen, gibt es die sogenannten Schiedsstellen.

Die Friedensrichterin ist ebenfalls für die Durchführung eines sogenannten Sühneverfahrens zuständig. Der Sühneversuch wird nicht von Amts wegen eingeleitet, sondern der Verletzte muss bei der sog. Vergleichsbehörde seiner Gemeinde einen Sühnetermin beantragen. Vergleichsbehörde ist meistens das Schiedsamt. An dem Sühnetermin müssen der Verletzte und der Beschuldigte persönlich erscheinen, eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben. Es wird seitens der Schiedsperson versucht, eine gütliche, vergleichsweise Einigung herbeizuführen. Dieses Ergebnis wird dann protokolliert. Kommt es nicht zu einer Einigung, oder erscheint der Beschuldigte nicht, wird dies bescheinigt. Diese Bescheinigung ist dann bei der Erhebung der Privatklage einzureichen.

Die Schiedsstelle ist sachlich nicht zuständig für:

  • Streitigkeiten, mit denen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen von einer anderen Person gefordert wird,
  • Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts, die den Familiengerichten zugewiesen sind; das sind insbesondere: Ehesachen, sowie über eheliche und nacheheliche Unterhaltsansprüche, Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts usw.
  • Streitigkeiten, für die die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig sind
  • Streitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, eines Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts als Partei beteiligt sind, und bei z. B. Grundbuchangelegenheiten, Erbscheins- und Nachlassangelegenheiten, registerrechtliche Angelegenheiten.

Kontakt:

Friedensrichterin: Frau Sandy Schubert

stellvertretende Friedensrichterin: Frau Doreen Hummel

E-Mail: friedensrichter@seifhennersdorf.de

Postalisch:
Rathaus Seifhennersdorf, Friedensrichter, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf

Telefon: 0049 3586 4515-0

weitere Informationen unter http://www.schiedsamt.de/