Seifhennersdorf: Jugendschutzkontrolle an Schulen

Was vielen Erwachsenen nicht bewusst ist: Seit 2007 ist das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt. So steht es im Jugendschutzgesetz.

Die Einhaltung des Jugendschutzes zu überwachen, gehöre zum Tagesgeschäft des Ordnungsamts erklärt der zuständige Mitarbeiter, Herr Hentschel-Thöricht.

Der Jugendschutz oder auch Kinderschutz dient dem Zweck, junge Menschen vor schädlichen Einflüssen zu beschützen. Diese Einflüsse können beispielsweise aus unangebrachten Filmen oder Spielen, aber auch aus dem Konsum von Alkohol, Drogen, Zigaretten oder dem Aufenthalt in Gaststätten bestehen. Die Umsetzung des Jugendschutzes ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, wo bei Missbrauch niemand wegschauen sollte.

Nach den Winterferien kontrollierte deshalb die Ortspolizeibehörde die Einhaltung des Jugendschutzes am Seifhennersdorfer Gymnasium und an der Oberschule. Unterstützt wurde Sie dabei vom Bürgerpolizisten, Herrn Fechler. Jens Hentschel-Thöricht von der Ortspolizeibehörde ist zufrieden mit dem Ergebnis. Dieses Mal wurden nur drei Verstöße festgestellt.

„Dennoch werden die Kontrollen verstärkt durchgeführt, weil es leider immer wieder konkrete Hinweise auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gibt“, so Herr Hentschel-Thöricht von der Seifhennersdorfer Ortspolizeibehörde und Koordinator Kommunale Prävention.

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