Information der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Görlitz
Das Errichten von Gartenbrunnen
„Hauptsache, man ist unabhängig…“
Der Wunschnach unabhängiger (Brauch-) Wasserversorgung war vor dem Hintergrund der ungewöhnlich trockenen Jahre 2018 und 2019 von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu hören, die sich zum Bau eines Gartenbrunnens entschieden haben.
Wenn Sie einen Brunnen bohren lassen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Das Bohren und Einrichten eines Brunnens erfordert eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Görlitz. Diese muss einen Monat vor Beginn der Bohrung erfolgen.
- Beauftragen Sie mit der Bohrung eine zertifizierte Fachfirma. Diese übernimmt i. d. R. die fristgerechte Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde. Diese Firmen sind gut geschult, achten beim Bohren auf den Grundwasserschutz und kennen mögliche Genehmigungspflichten. Vergeben Sie keine Aufträge an Brunnenbaufirmen, die ohne Rechnung oder nur gegen Barzahlung arbeiten. Sie sind als Bauherr in derartigen Fällen haftbar für die Handlungen des Brunnenbauers. Auchkönnen Sie auf die Firma zurückgreifen, falls der Brunnen dann nicht wie gewünscht funktioniert.
- Grundwasser z. B. für den Hausgarten oder für andere haushaltsübliche Zwecke darf nur in einer Menge bis unter 2.000 m³ pro Jahr erlaubnisfrei entnommen werden. Soweit das Grundwasser nicht nur zur Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden soll, sondern auch anderen zur Verfügung gestellt, in größeren Mengen, gewerblich oder als Trinkwasser genutzt werden soll, sind weitere Anforderungen zu erfüllen.Meist ist dann zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Grundwasserentnahmen in Trinkwasserschutzgebieten oder altlastenbetroffenen Flächen sind in der Regel unzulässig.
- Nicht nur das Bohren eines Brunnens, auch der erforderliche fachgerechte Rückbau nach Ende der Nutzung, sollte in Ihrer Kostenkalkulation enthalten sein.
Der Herbst 2022 mit ungewöhnlich milden Temperaturen und sehr geringen Niederschlagsmengen (deutlich unterhalb des langjährigen Monatsmittels) führte uns vor Augen, dass Wasserressourcen nicht unendlich sind.Es ist zu bezweifeln, ob das momentan noch anhaltende, relativ feuchte Frühjahr überhaupt in der Lage sein wird, allein die Niederschlagsdefizite aus dem Herbst 2022 auch nur annähernd auszugleichen. Der Trend sinkender Grundwasserstände wird voraussichtlich auch weiterhin anhalten.
Wenn Sie also einen Brunnen haben: Nutzen Sie das uns zur Verfügung stehende Grundwasser maßvoll.
Im Übrigen weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Untersagung von Wasserentnahmen mittels Pumpvorrichtungen, am 21. Juli 2022 in Kraft getreten,bis auf Widerruf gilt. Daher ist die Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft. Hier richtet sich das Entnahmeverbot nach der Wasserführung in den Oberflächengewässern. Bei Unterschreiten eines festgelegten Wertes an einem Bezugspegel ist die Entnahme untersagt. Jeder Gemeinde ist ein Bezugspegel zugeordnet.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar, sowie auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde verlinkt.
https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm/03-Landratsamt/Bekanntmachungen/Untersagung-der-Wasserentnahme-mittels-Pumpvorrichtungen.html
Untere Wasserbehörde
Landkreis Görlitz